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Sitzungsvorlage

Sonderprogramm ?Klimaresilienz in Kommunen? des Landes Nordrhein-Westfalen hier: Förderrichtlinie zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen

2021/156 20.05.2021 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/156 befasst sich mit der Einführung von Förderrichtlinien zur Dach- und Fassadenbegrünung in Castrop-Rauxel. Grundlage ist das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes Nordrhein-Westfalen, welches finanzielle Hilfen zur Anpassung an den Klimawandel vorsieht. Ziel der Maßnahme ist es, durch Begrünung, Verdunstung und Kühlung dem urbanen Wärmeinseleffekt entgegenzuwirken und den städtischen Grünflächenanteil zu erhöhen.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, die neuen Förderrichtlinien sowie eine räumliche Gebietsabgrenzung für die Maßnahmen zu verabschieden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Richtlinien nach der Zuweisung der Landesmittel im Amtsblatt zu veröffentlichen und die Umsetzung des Projekts einzuleiten. Die Förderung ist auf einen festgelegten Geltungsbereich beschränkt, der sich aus dem Klimaanpassungskonzept der Stadt sowie dem Quartier der energetischen Sanierung „Links und rechts der Emscher“ ableitet.

Gefördert werden freiwillige Maßnahmen an Bestandsgebäuden, die älter als fünf Jahre sind. Bei Dachbegrünungen sind Flachdächer oder Dächer mit einer Neigung bis zu 15 Grad förderfähig. Die Zuschüsse decken bis zu 50 % der förderfähigen Kosten ab, wobei die Höchstbeträge je nach Art der Begrünung zwischen 500 Euro und 5.000 Euro variieren. Antragsberechtigt sind Privateigentümer, Eigentümergemeinschaften sowie Erbbauberechtigte von Wohn-, Misch- und Gewerbegebäuden. Eine Förderung rein gewerblicher Gebäude ist nur möglich, wenn eine begünstigende Wirkung auf angrenzende Wohnbereiche vorliegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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