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Sitzungsvorlage

Entwurf Gesamtabschluss für das Jahr 2018 gemäß § 116 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

2021/260 20.09.2021 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/260 behandelt den Entwurf des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Rat der Stadt soll den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 zur Kenntnis nehmen und zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überweisen.

Die Verwaltung nutzt dabei eine gesetzliche Erleichterungsregelung, die durch das Zweite NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW ermöglicht wurde. Diese Regelung erlaubt es, der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Jahr 2<0xE2><0x80><0xAF>018 die Entwürfe der Vorjahre lediglich in der vom Bürgermeister bestätigten Fassung beizufügen. Dies betrifft im vorliegenden Fall auch den Gesamtabschluss für das Jahr 2017. Die Anwendung dieser Vereinfachung ist befristet bis zum 31.12.2021.

Als Gründe für die Verzögerung bei den Abschlüssen der Jahre 2017 und 2018 werden die Umstellung der Finanzbuchhaltung auf eine neue Software sowie die Ressourcenbindung durch die Corona-Pandemie angeführt. Für die Prüfung des Abschlusses 2018 ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH vorgesehen. Ein Beschluss über den geprüften Abschluss sowie die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018 sollen in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rates im November 2021 erfolgen.

Zudem wird auf die Möglichkeit der größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung von Gesamtabschlüssen verwiesen, welche die Stadt für die Jahre 2019 und 2020 bereits in Anspruch genommen hat. Eine Entscheidung über eine mögliche Befreiung für das Haushaltsjahr 2021 steht erst im Jahr 2022 an.

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