Straßenrechtliche Widmung der Mengeder Straße im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 188 (Graf Schwerin) sowie des Gehweges entlang der Mengeder Straße gemäß § 6 StrWG NW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 18. November 2021 liegt ein Antrag zur straßenrechtlichen Widmung der Mengeder Straße vor. Konkret betrifft dies den Bereich der Gemarkung Rauxel, Flur 12, Flurstück 139. Die Vorlage bezieht sich auf die Erschließung im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 188 „Gewerbegebiet Dortmunder Straße/Mengeder Straße (Graf Schwerin)“.
Nach Angaben der Stadtbaurätin wurde die Haupterschließungsstraße im genannten Bereich fertiggestellt. Die Grundstücksübertragung auf die Stadt Castrop-Rauxel ist bereits erfolgt. Um die Straße für die Allgemeinheit als öffentliche Verkehrsfläche nutzbar zu machen, ist gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen eine Widmung durch die Straßenbaubehörde erforderlich.
Mit der beabsichtigten Widmung wird das Flurstück der öffentlichen Nutzung übergeben. Die Stadt Castrop-Rauxel übernimmt in diesem Zusammenhang die Rolle der Eigentümerin der Verkehrsfläche und trägt die damit verbundene Straßenbaulast. Laut der vorliegenden Sitzungsvorlage sind die Voraussetzungen für die Durchführung der Widmung erfüllt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211020085735-0