Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2022 nebst Anlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/276 regelt die Beschlussfassung des Rates über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie das Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2022. Die Vorlage basiert auf dem Haushaltsplanentwurf vom 7. Oktober 2021 und berücksichtigt Anpassungen durch einen Veränderungsdienst. Der Rat soll zudem die Investitions-Dringlichkeitsliste 2022 sowie den zugehörigen Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplans beschließen.
Im Ergebnisplan ergeben sich durch die Berücksichtigung des Veränderungsdienstes Anpassungen bei den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Während die ordentlichen Erträge um etwa 2,17 Millionen Euro steigen, sinken die ordentlichen Aufwendungen um rund 991.000 Euro, was zu einer Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses führt. Das prognostizierte Jahresergebnis für 2022 wird nach den Anpassungen mit 298.661 Euro ausgewiesen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Behandlung von Corona-Folgeschäden. Durch neue Isolierungen im Rahmen des NKF-CIG-Gesetzes reduziert sich der als Corona-Schaden geltend gemachte Betrag um etwa 3,39 Millionen Euro auf insgesamt 11.626.463 Euro. In der Haushaltssatzung wurde zudem ein neuer Paragraph zur Erhöhung der Flexibilität in der Personalwirtschaft aufgenommen. Die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts durch die Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211111112256-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20211111112302-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20211111112753-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20211111112756-0