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Sitzungsvorlage

Festsetzung der Wochenmärkte in Castrop-Rauxel vom 01.04.2021 - 31.03.2023

2021/044 21.01.2021 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/044 regelt die Festsetzung der Wochenmärkte in Castrop-Rauxel für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2023. Der Betriebsausschuss 1 sowie der Rat der Stadt sollen die Festsetzung der Märkte gemäß der Gewerbeordnung zur Kenntnis nehmen.

Die Durchführung der Märkte erfolgt durch den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel. Die Veranstaltungsorte bleiben unverändert und umfassen den Marktplatz in der Castroper Altstadt, den Marktplatz im Ortsteil Ickern sowie den Postplatz im Ortsteil Habinghorst. In der Castroper Altstadt finden die Märkte jeweils dienstags, donnerstags und samstags statt, während in Ickern dienstags und freitags sowie in Habinghorst mittwochs und samstags Marktbetrieb herrscht. Die reguläre Öffnungszeit ist von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr, mit einer Ausnahme für den Samstag in der Castroper Altstadt bis 13:30 Uhr.

Die Festsetzung beinhaltet eine Einstandspflicht des Veranstalters, um die Existenzgrundlage der Markthändler sowie die Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Die Regelung sieht zudem spezifische Marktverlegungen vor, etwa an bestimmten Samstagen im Frühjahr und Herbst sowie bei besonderen Veranstaltungen wie dem Frühlingsmarkt oder dem Viktualienmarkt. Die Warenvielfalt orientiert sich an den Vorgaben der Gewerbeordnung und der lokalen Wochenmarktverordnung. Eine Änderung oder Aufhebung der Festsetzung vor Ablauf der zweijährigen Frist ist nur bei Unzumutbarkeit für den Veranstalter vorgesehen.

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