Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 25. November 2021 über eine Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses beraten. Gegenstand der Vorlage 2021/277 ist die Wahl eines neuen ordentlichen Mitglieds mit beratender Stimme.
Die rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung des Ausschusses bilden das Erste Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie die Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel. Diese Regelungen schreiben vor, dass neben den stimmberechtigten Mitgliedern auch eine Vertretung der Polizei dem Gremium angehören muss. Zudem ist für jedes Mitglied eine persönliche Stellvertretung zu wählen.
Da der bisherige Stellvertreter eines Ausschussmitglieds für das Amt nicht mehr zur Verfügung steht, hat das Polizeipräsidium Recklinghausen eine Neubesetzung vorgeschlagen. Ein Kriminaloberkommissar der Polizeiwache Castrop-Rauxel wurde als neuer persönlicher Stellvertreter benannt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Person als neues ordentliches Mitglied mit beratender Stimme in den Jugendhilfeausschuss zu berufen. Mit dieser personellen Änderung ergeben sich laut der Verwaltung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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