11. Änderung des Flächennutzungsplans ?Gewerbefläche Am Koksbach? hier: Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbefläche Am Koksbach“ einzuleiten. Der Planungsbereich umfasst etwa 30 Hektar im Stadtteil Habinghorst, begrenzt durch die Kanalstraße im Norden, die Wartburgstraße im Osten, die Werksflächen von Rain Carbon im Süden sowie den Rhein-Herne-Kanal im Westen.
Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung neuer Industrie- und Gewerbebetriebe zu schaffen. Da im aktuellen Flächennutzungsplan die Flächen als Industriegebiet dargestellt sind, soll im Rahmen der Änderung geprüft werden, ob eine Umwandlung in eine allgemeine gewerbliche Baufläche notwendig ist. Dies soll sicherstellen, dass ein parallel laufendes Bebauungsplanverfahren flexibel zwischen der Festsetzung eines Industrie- oder Gewerbegebiets wählen kann, ohne dass die Grundlage im Flächennutzungsplan eine Entwicklung verhindert.
Zusätzlich wird die Änderung des Flächennutzungsplans die Prüfung eines Grundstücks an der Wartburgstraße beinhalten, auf dem sich eine außer Dienst gestellte Kirche befindet. Eine neue Nutzung außerhalb kirchlicher Zwecke erfordert eine Änderung der aktuellen Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf. Zudem soll eine baumbestandene Fläche zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und dem neuen Planbereich auf ihre Eignung für eine industrielle Nutzung untersucht werden, wobei eine Änderung hin zu einer Freiraumdarstellung aufgrund natur- und artenschutzrechtlicher Aspekte möglich ist. Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 244 durchgeführt.
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