Bebauungsplan Nr. 245H 'Am Emscherufer' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/166 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 245H „Am Emscherufer“. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Berücksichtigung von Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB, redaktionelle Änderungen sowie den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß einem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Bebauungsplan sowie der Begründung inklusive Umweltbericht zu übernehmen.
Der räumliche Geltungsbereich unterteilt sich in drei Bereiche. Teilbereich 1 umfasst etwa 3,8 Hektar im Ortsteil Habinghorst zwischen der Emscher, der Heerstraße und der Wartburgstraße. Die Teilbereiche 2 und 3 liegen östlich von Pöppinghausen am Rhein-Herne-Kanal und umfassen knapp 2,6 Hektar landwirtschaftliche Flächen, die als Ausgleichsräume dienen sollen.
Die Aufstellung des Plans erfolgt aufgrund der Nachfrage nach Wohnbauland und der geringen Siedlungsflächenreserven in der Stadt. Der Bebauungsplan ersetzt den Plan Nr. 245 „Wohnen an der Emscher“. Dabei wurden Anpassungen vorgenommen, um unter anderem den Erhalt einer Eiche, aktuelle Anforderungen an den Schallschutz sowie ökologische Vorgaben zur Energieversorgung und zur Lage der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Stadtgebiets zu berücksichtigen. Die Verpflichtungen zur Umsetzung der Planinhalte sind vertraglich gesichert.
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