Bebauungsplan Nr. 264 'Unterspredey/ In der Recke' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 264 „Unterspredey/ In der Recke“ beschlossen. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 1,55 Hektar im Ortsteil Schwerin und umfasst verschiedene Grundstücke entlang der Straßen Unterspredey und In der Recke.
Die Planung dient dazu, die Abgrenzung zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich rechtlich zu klären und die Bebauung im Übergangsbereich zum Freiraum zu steuern. Ein wesentlicher Anlass ist die Sicherung von Flächen, die für die ökologische Entwicklung relevant sind. Konkret sollen eine Waldfläche sowie ein Bereich mit einem unterirdischen Einlaufbauwerk für einen Bachlauf als nicht bebaubare Bereiche geschützt werden. Damit soll eine geplante Bebauung auf diesen Flurstücken verhindert werden, um die Freiraumstruktur und die Wasserführung zu erhalten.
Das städtebauliche Ziel ist die Erhaltung der aufgelockerten Siedlungsstruktur. Durch Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und zu Baugrenzen soll eine eindeutige Grundlage für künftige Bauvorhaben geschaffen werden. Eine Erweiterung von Bauland ist nicht vorgesehen; vielmehr sollen die bestehenden Baugrenzen verbindlich definiert und die Zulässigkeit von Nebenanlagen geregelt werden. Die Verwaltung prüft im weiteren Verfahren, ob ein einfacher oder qualifizierter Bebauungsplan umgesetzt wird. Für die Stadt entstehen durch die Planungsleistungen und etwaige Gutachten Kosten, wobei keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima zu erwarten sind.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210722155207-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210722155213-0