Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2022 nebst Anlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage 2021/276.1 dient der Ergänzung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans sowie des Haushaltssicherungskonzepts für das Jahr 2022. Grund für die Neufassung ist eine Anpassung der Investitions-Dringlichkeitsliste (IDL) 2022.
Nach einem Gespräch mit der Kommunalaufsicht, an dem die Verwaltung sowie Vertreter der unteren und oberen staatlichen Kommunalaufsichtsbehörden teilnahmen, ist davon auszugehen, dass die Genehmigung und öffentliche Bekanntmachung des Haushalts 2022 erst im zweiten Quartal 2022 erfolgen wird. Aufgrund dieser zeitlichen Verzögerung ist es erforderlich, für dringende Investitionsvorhaben Vorabfreigaben bei der Kommunalaufsicht zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine durch den Rat beschlossene Priorisierung der Maßnahmen in der Investitions-Dringlichkeitsliste.
In der aktualisierten Liste 2 der IDL wurde die Maßnahme zur Erhöhung der Einlage bei den Stadtwerken für den Erwerb des Gas- und Stromnetzes mit der Prioritätsziffer 1 versehen, da hier ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. In den Listen 3 und 4 wurden die vorgesehenen Maßnahmen ebenfalls mit der Priorität 1 belegt. Während die Liste 4 die Erfüllung bestehender Kredittilgungsverpflichtungen umfasst, sieht die Liste 3 die Finanzierung rentierlicher Maßnahmen durch Kreditaufnahmen vor. An den finanziellen Ansätzen der einzelnen Maßnahmen wurden keine Änderungen vorgenommen. Der Rat soll die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan, das Haushaltssicherungskonzept sowie den Stellenplan in der vorliegenden Form beschließen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211123095348-0