Bebauungsplan Nr. 245H Planbereich 'Am Emscherufer' hier: a) Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs b) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/050 zum Bebauungsplan Nr. 245H „Am Emscherufer“ sieht die Erweiterung des Geltungsbereichs um Ausgleichsflächen sowie die Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB vor. Der Rat der Stadt soll beschließen, den Geltungsbereich entsprechend der beiliegenden Darstellung um Flächen zu erweitern, die als Ausgleichsräume dienen. Die Verwaltung schlägt vor, die abgegebenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen.
Der Planungsanlass ergibt sich aus der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauland in Castrop-Rauxel, die durch steigende Bodenpreise und geringe Flächenreserven im Stadtgebiet belegt wird. Das geplante Gebiet umfasst drei Teilbereiche. Während Teilbereich 1 eine Fläche zwischen der Emscher und der Heerstraße umfasst, die für eine aufgelockerte Wohnbebauung mit etwa 70 Wohneinheiten (Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser) vorgesehen ist, dienen die Teilbereiche 2 und 3 im Außenbereich nördlich des Rhein-Herne-Kanals als Kompensationsflächen für die ökologischen Eingriffe.
Der Bebauungsplan ersetzt den Plan Nr. 245 „Wohnen an der Emscher“. Er integriert Anpassungen zum Erhalt einer alten Eiche, Berücksichtigungen zum Schallschutz sowie Vorgaben zum Klimaschutz durch energetische Standards. Die Nutzung der Flächen im Teilbereich 1 soll die vorhandene Infrastruktur in Habinghorst stärken und durch die Nutzung bereits bebauter Bereiche die Neuinanspruchnahme von Außenbereichsflächen minimieren.
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