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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 208 'Zechenstraße - Hombrink' hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 208 'Zechenstraße - Hombrink'

2021/281 25.10.2021 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2021/281 den Beschluss vorgelegt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 208 „Zechenstraße – Hombrink“ aufzuheben und das entsprechende Verfahren endgültig einzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa 5,2 Hektar im Nordosten von Castrop-Rauxel im Ortsteil Ickern. Das Gebiet wird im Norden durch die Stadtgrenze zu Waltrop, im Osten durch die Eckenerstraße, im Süden durch die Zechenstraße sowie Teile der Howardstraße und des Grundstücks Hombrink 100 sowie im Westen durch die Straße Hombrink begrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren wurde bereits im Juli 2011 gefasst, wobei das Verfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren vorgesehen war. Ziel des ursprünglichen Vorhabens war es, im Falle einer Privatisierung der in den 1950er Jahren errichteten Reihenhäuser Festsetzungen zur Sicherung des äußeren Erscheinungsbildes, zur Steuerung baulicher Erweiterungen sowie zur Regelung des ruhenden Verkehrs auf privaten Grundstücksflächen zu treffen.

Die Einstellung des laufenden Verfahrens erfolgt mit dem Ziel, nach der Aufhebung ein neues Verfahren einzuleiten. Durch einen neuen Aufstellungsbeschluss sollen der räumliche Geltungsbereich sowie die Zielsetzungen des Bebauungsplans an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und aktualisiert werden können. Eine haushaltsmäßige Berührung der Entscheidung wird nicht angegeben.

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