Straßen- und Wegekonzept für die Stadt Castrop-Rauxel und Verweis auf die Ergänzung des Kommunalabgabengesetzes durch den Paragraphen 8a Kommunalabgabengesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/283 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Einführung eines neuen Straßen- und Wegekonzepts für die Stadt Castrop-Rauxel. Hintergrund der Vorlage ist die Ergänzung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Nordrhein-Westfalen durch den Paragraphen 8a. Diese gesetzliche Neuerung verpflichtet die Gemeinden dazu, ein solches Konzept zu erstellen und durch die kommunale Vertretung beschließen zu lassen, sofern sie künftig Fördermittel für die Abrechnung von Straßenanliegerbeiträgen in Anspruch nehmen möchten.
Das vorliegende Konzept ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt und umfasst geplante Unterhaltungs- sowie Erneuerungsmaßnahmen. Die Maßnahmen sind in zwei Listen unterteilt. Die erste Liste führt Straßen und Abschnitte auf, die voraussichtlich beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahmen erfordern, wobei hier primär die Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche ohne Erneuerung des Unterbaus im Fokus steht. Die zweite Liste umfasst Maßnahmen, bei denen beitragsfähige Straßenausbaumaßnahmen angezeigt sind. Bei diesen Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen ist in der Planungsphase eine Anliegerversammlung vorgesehen, um die Planung vorzustellen und Änderungsvorschläge zu ermöglichen.
Zusätzlich wurden Erschließungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch in das Konzept aufgenommen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt das Straßen- und Wegekonzept am 25. November 2021 beschließt. Das Konzept muss bei Bedarf mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211025144710-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20211025144714-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20211025144716-2