Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/051 regelt die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2021 in Castrop-Rauxel. Ziel der Vorlage ist die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen, die im Rahmen von lokalen Veranstaltungen stattfinden sollen. Gemäß dem Ladenöffnungsgesetz NRW ist eine Öffnung ab 13 Uhr für maximal fünf Stunden möglich, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt.
Für das Jahr 2021 sind verschiedene Termine in unterschiedlichen Ortsteilen vorgesehen. In der Castroper Altstadt sind der Frühlingsmarkt am 11. April sowie der Viktualienmarkt am 12. September geplant. In Ickern soll am 29. August das Familienfest stattfinden, während in Habringhorst drei Termine für das Frühlings-, Sommer- und Erntedankfest (28. März, 4. Juli und 10. Oktober) vorgesehen sind. Zudem ist für den 15. August ein Bürgerfest in Merklinde geplant. Die Verkaufsöffnungen sind jeweils räumlich auf das unmittelbare Umfeld der Veranstaltungen begrenzt und dienen als Begleitmaßnahme der Feste.
Im Rahmen der Anhörung zur Vorlage äußerten die IHK Nord Westfalen, der Handelsverband NRW Ruhr-Lippe sowie der Pastoralverband Nord keine Einwände. Der evangelische Kirchenkreis Herne lehnte die Geschäftsöffnung an diesen Tagen ab. Stellungnahmen der Gewerkschaft ver.di und der Handwerkskammer Münster lagen zum Zeitpunkt der Einreichung der Vorlage noch nicht vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verordnung einer rechtlichen Prüfung standhält.
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