41. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages; Bennenung von Delegierten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/053 befasst sich mit der Benennung von Delegierten für die 41. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 29. Juni bis zum 1. Juli 2021 in Erfurt stattfindet. Gemäß der Satzung des Deutschen Städtetages stehen der Stadt Castrop-Rauxel zwei stimmberechtigte Delegierte zu, wobei die Hälfte der Delegierten aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen soll. Es besteht zudem die Möglichkeit, Gäste ohne Stimmrecht zu benennen.
Die Verwaltung schlägt vor, als stimmberechtigte Delegierte ein Ratsmitglied sowie eine Vertretung der Verwaltung zu benennen. Für den Zeitraum der Versammlung werden Übernachtungs- und Fahrtkosten veranschlagt. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie keine Kosten entstehen könnten, sofern keine Präsenz vor Ort erforderlich ist.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen voraussichtlichen Aufwand von etwa 800 Euro im Ergebnisplan für das Jahr 2021. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Benennung der zwei stimmberechtigten Delegierten für die oben genannte Hauptversammlung beschließt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 156 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 292601100054