Benennung eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuss Generationen und Inklusion
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/168 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten behandelt die Benennung der Schriftführung für den Ausschuss für Generationen und Inklusion. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu fertigen. Die Gestaltung dieser Niederschrift erfolgt durch eine vom Ausschuss zu bestellende Person.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person als Schriftführer und eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin für den Ausschuss für Generationen und Inklusion zu benennen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel und seine Ausschüsse. Nach den geltenden Regelungen ist die Niederschrift der Ausschusssitzungen sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch vom Schriftführer zu unterzeichnen.
Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Generationen und Inklusion am 9. Juni 2021 sowie in den Rat der Stadt am 24. Juni 2021 vorgelegt. Es entstehen durch diese Benennung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 292605100174