Planfeststellung für den Neubau der B 474n Ortsumgehung Waltrop - Information und Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung -
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt wird im Rahmen der Sitzung am 2. September 2021 über den aktuellen Stand der Planfeststellung für den Neubau der B 474n, der Ortsumgehung Waltrop, informiert. Das Vorhaben umfasst den Abschnitt von Bau-km 0-550.000 bis Bau-km 7+940.000, beginnend am Autobahnkreuz Dortmund-Nordwest (A 2 / A 45) bis zur L 609.
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat auf Antrag das Planfeststellungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundesfernstraßengesetzes sowie des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Bezirksregierung Münster.
Im Zuge des Verfahrens wurden die Planunterlagen, die bereits im Zeitraum von November bis Dezember 2016 öffentlich ausgelegt waren, geändert und um zusätzliche Unterlagen ergänzt. Die vorliegende Sitzungsvorlage dient der Information des Rats sowie der Kenntnahme der Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Vorhaben. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang festgestellt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 137 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 292707100231
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210827091358-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210827090115-0