Änderung der Gebührensatzung der Stadtbibliothek Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat mit der Vorlage 2021/297 eine Änderung der Gebührensatzung der Stadtbibliothek beantragt. Hintergrund der Anpassung ist die Anschaffung eines neuen Kopiergeräts im April 2021. Bei dem Gerät handelt es sich um ein Mietgerät der Firma HDT, das über eine höhere Leistungsfähigkeit bei der Farbdarstellung und verschiedenen Formaten verfügt als das Vorgängermodell.
Die vorgeschlagene Neufassung des § 3 der Gebührensatzung sieht eine Anpassung der Kosten für die Nutzung des Kopierers vor. Während die Gebühr für DIN-A4-Seiten in Schwarz-Weiß bisher 0,05 Euro betrug, soll dieser Satz auf 0,10 Euro angehoben werden. Für Farbdrucke im DIN-A4-Format wird ein Betrag von 0,70 Euro festgesetzt. Zudem werden Gebühren für DIN-A3-Seiten eingeführt, die für Schwarz-Weiß-Kopien 0,20 Euro und für Farbkopien 1,40 Euro betragen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Erhöhung der Schwarz-Weiß-Kopien im DIN-A4-Format nur geringfügige finanzielle Auswirkungen zu erwarten sind. Die Auswirkungen auf die Nachfrage nach den erweiterten Funktionen sind zum Zeitpunkt der Vorlage noch offen. Der Entwurf zur Änderungssatzung wurde zur Beratung in den Betriebsausschuss 1 sowie in den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 292710100305
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211028074814-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20211028151501-0