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Sitzungsvorlage

Barrierefreier Ausbau von zehn Haltestellenpunkten in Castrop-Rauxel

2021/061 28.01.2021 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/061 befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau von zehn Haltestellenpunkten im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund der Maßnahmen ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum Jahr 2022 vorschreibt. Im Rahmen einer Erfassung durch den EUV Stadtbetrieb im Jahr 2015 wurden insgesamt 149 Haltepunkte in der Straßenbaulast der Stadt identifiziert und priorisiert.

Die Dokumentation zeigt den bisherigen Verlauf der Umsetzung auf. In den Jahren 2016 bis 2020 wurden bereits verschiedene Haltestellen durch beantragte Fördermittel beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Gelsenkirchen umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Für den Zeitraum von 2016 bis 2020 wurden hierfür Fördermittel in Höhe von insgesamt 925.500 Euro eingesetzt.

Für das Jahr 2021 ist nun die Beantragung von Fördermitteln für fünf weitere Haltestellenpunkte vorgesehen, konkret für die Standorte Breckenstraße, Castrop Betriebshof, EV Friedhof (B235), Frohlinde Denkmal und Tiergartenstraße (B235). Die Kostenschätzung für diese neuen Maßnahmen beläuft sich auf circa 300.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Ausschüsse für Generationen und Inklusion sowie der Betriebsausschuss 3 den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen. Der Rat der Stadt soll den Ausbau der zehn Haltestellen unterstützen und die Verwaltung beauftragen, die entsprechenden Fördermittel beim VRR Gelsenkirchen zu beantragen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt Castrop-Rauxel wird nicht angegeben.

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