Barrierefreier Ausbau von 10 Haltestellenpunkten in Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/065 befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau von zehn Haltestellenpunkten im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund der Maßnahme ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit der Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum Jahr 2022 vorschreibt.
Im Rahmen einer Bestandserfassung und Priorisierung im Jahr 2015 wurden 149 Haltestellenpunkte in der Straßenbaulast der Stadt identifiziert. Für den Zeitraum von 2016 bis 2020 wurden beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Fördermittel für 40 dieser Punkte beantragt, wobei die Umsetzung bereits begonnen hat. Für die Jahre 2021 und 2022 sind weitere Umbauten vorgesehen.
Die vorliegende Vorlage sieht nun vor, den barrierefreien Ausbau um zehn weitere Haltestellen zu erweitern und hierfür entsprechende Fördermittel beim VRR zu beantragen. Zu den betroffenen Standorten gehören unter anderem die Breckenstraße, der Castrop Betriebshof, der EV Friedhof an der B235, das Denkmal Frohlinde sowie die Tiergartenstraße an der B235. Der Ausbau soll gemäß dem Leitfaden 2012 für Barrierefreiheit im Straßenraum erfolgen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Generationen und Inklusion den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und den Ausbau der vorgeschlagenen zehn Haltestellenpunkte unterstützt. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden in der Vorlage als nicht haushaltsmäßig berührend angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210128140824-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210128140839-0