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Sitzungsvorlage

Straßenrechtliche Widmung des Straßenneubaugebietes 'Westhofenstraße' gemäß § 6 StrWG NW

2021/068 29.01.2021 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/068 befasst sich mit der straßenrechtlichen Widmung des Straßenneubaugebietes „Westhofenstraße“ gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Widmung der Westhofenstraße in der Gemarkung Castrop, Flur 2, Flurstück 454, vornimmt.

Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet der Bebauungsplan Nr. 123 „Familienfreundliche Wohnsiedlung südlich der Cottenburgstraße“. Die Erstellung der Westhofenstraße erfolgte durch einen Dritten im Rahmen eines Erschließungsvertrages. Laut Sachverhalt sind die mängelfreie Abnahme des Endausbaus sowie die Übertragung des betreffenden Flurstücks auf die Stadt Castrop-Rauxel bereits erfolgt.

Durch die beabsichtigte Widmung wird das Flurstück der öffentlichen Nutzung übergeben. Die Stadt Castrop-Rauxel tritt dabei als Eigentümerin der öffentlichen Verkehrsfläche auf und übernimmt die entsprechende Straßenbaulast. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Durchführung der Widmung erfüllt sind. Für das Vorhaben sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) sowie der Rat der Stadt sind für die Beratung und Entscheidung zuständig.

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