Einziehung einer Teilfläche des ?Bärenplatzes? in Deininghausen gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/123 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Einleitung eines Einziehungsverfahrens für eine Teilfläche des Bärenplatzes in Deininghausen. Grundlage für das Vorhaben ist § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein Investor plant die Errichtung von vier Doppelhaushälften auf Parzellen in Deininghausen. Für die Umsetzung dieses Bebauungskonzepts ist der Erwerb einer 215 Quadratmeter großen Teilfläche des Flurstückes 686 aus dem Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel notwendig. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die betreffende Fläche derzeit einen ungepflegten Zustand aufweist, der durch eine künftige Nutzung als Gartenfläche verändert werden soll. Gemäß der Rechtsgrundlage kann die Straßenbaubehörde die Einziehung einer Fläche verfügen, wenn diese keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt und überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung vorliegen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel das Einziehungsverfahren einleitet. Sollten im Rahmen der amtlichen Bekanntmachung, die mindestens drei Monate vor dem Erlass der Einziehung erfolgen muss, keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme vorgebracht werden, ist die (teilweise) Einziehung der Fläche vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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