Ernennung des Leiters und eines stellvertretenden Leiters der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/177 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Leitungsebene der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel. Da die bisherigen Bestellungen zum 02.12.2021 ausgelaufen sind, wird dem Rat der Stadt ein Beschlussvorschlag zur erneuten Ernennung vorgelegt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) obliegt dem Rat die Bestellung der Leitung sowie der Stellvertretung für eine Dauer von sechs Jahren. Der Prozess umfasst die Anhörung der Feuerwehr durch die Gemeinde sowie den Vorschlag des Kreisbrandmeisters. Eine entsprechende Anhörung der Feuerwehr fand am 17.05.2022 statt.
Auf Grundlage dieser Anhörung schlägt der Kreisbrandmeister vor, den bisherigen Branddirektor zum Leiter der freiwilligen Feuerwehr und den bisherigen Brandrat zum stellvertretenden Leiter der freiwilligen Feuerwehr für jeweils weitere sechs Jahre zu bestellen. Die Vorlage stellt fest, dass beide vorgeschlagenen Personen die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ämter erfüllen. Die Neubesetzung hat laut der vorliegenden Unterlagen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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