2. Änderung zur Entgeltordnung vom 01.09.2022 zur Entgeltordnung für die Nutzung der Sportplätze, Sporthallen, Turnhallen und Bäder durch Vereine und sonstige Nutzergruppen vom 01.01.2013
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/215 behandelt die zweite Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung von Sportplätzen, Sporthallen, Turnhallen und Bädern durch Vereine und andere Nutzergruppen. Die bestehende Regelung vom 1. Januar 2013 sieht vor, dass Vereine, die im Stadtsportverband organisiert sind, die Wahl zwischen einer Abrechnung nach Nutzung oder einer Pauschale pro Mitglied haben. Nutzer außerhalb des Stadtsportverbandes werden nach Nutzung abgerechnet.
Die bisher festgelegte Nutzungsentgeltpauschale war auf eine Dauer von zehn Jahren befristet und läuft zum 31. Dezember 2022 aus. Im Rahmen einer Sitzung des Lenkungskreises Sport am 18. Mai 2022 wurde gemeinsam mit dem Stadtsportverband die Fortführung dieser Pauschalregelung um weitere zehn Jahre besprochen. Ziel dieser Verlängerung ist die Schaffung von Planungssicherheit für die beteiligten Vereine.
Nach der aktuellen Regelung zahlen Vereine, die sich für die Pauschalierung entschieden haben, für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre einen Betrag von 6 Euro pro Jahr und für Erwachsene ab 18 Jahren einen Betrag von 18 Euro pro Jahr. Die vorliegende Änderung hat keine Auswirkungen auf die mittelfristigen Haushaltsplanungen. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der zweiten Änderung der Entgeltordnung durch den Rat der Stadt vor. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220804104712-0