Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH Hier: Erweiterung des bestehenden Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH in § 7 Abs. 1; Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie § 8 Nr. 5
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über eine Änderung des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH. Hintergrund der Vorlage ist die Neuausrichtung der Stadtwerke zu einem vollumfänglichen Stadtwerk nach der Übernahme des Strom- und Gasnetzes sowie der erfolgreichen Konzessionsvergabe.
Die Vorlage sieht vor, die Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat von bisher 10 auf 13 Personen zu erweitern. In diesem Zusammenhang soll die Anzahl der durch die Stadt Castrop-Rauxel entsandten Mitglieder von bisher 4 auf 7 erhöht werden. Der Rat beschließt zudem, den Bürgermeister als Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat zu entsenden, womit die bisherige Vertretung durch die Erste Beigeordnete endet. Zusätzlich sollen drei weitere Mitglieder aus dem Rat sowie deren Stellvertreter für die Wahlperiode 2020–2025 bestimmt werden. Die Stadtbaurätin soll dem Aufsichtsrat mit beratender Stimme angehören. Zudem wird festgelegt, dass Fraktionen ohne das entsprechende Zählverfahren je ein Mitglied als persönlichen Gast ohne Stimmrecht entsenden können.
Ergänzend soll der Gesellschaftervertrag dahingehend angepasst werden, dass die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats künftig durch mindestens 7 Mitglieder hergestellt wird. Die Vorlage weist darauf hin, dass für die Erweiterung der Aufsichtspflichten eine Abstimmung mit der Mitgesellschafterin Gelsenwasser AG erfolgt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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