Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 GO NRW für eine Erstattungsverpflichtung an den EUV

2022/184 02.06.2022 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 248.880 Euro bereitstellen. Diese Maßnahme dient der Errichtung von Ladesäulen im Stadtgebiet. Die Deckung der Mittel erfolgt durch eine Reduzierung einer bereits vorhandenen Verpflichtungsermächtigung, die für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Waldenburger Straße vorgesehen ist.

Die Grundlage für das Vorhaben ist ein bereits im September 2021 beschlossener Ausbau der Ladeinfrastruktur. Da im Haushalt 2022 keine entsprechenden Veranschlagungen vorliegen, die Umsetzung der Maßnahme jedoch aufgrund von Förderrichtlinien bereits im Jahr 2022 erfolgen muss, ist eine Vorfinanzierung durch den EUV Stadtbetrieb beabsichtigt. Ein positiver Zuwendungsbescheid eines Bundesförderprogramms liegt vor und deckt 80 Prozent der Gesamtausgaben, was einem Betrag von 199.104 Euro entspricht. Die Bereitstellung der Fördermittel durch den Zuwendungsgeber ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

Der verbleibende städtische Eigenanteil in Höhe von 49.776 Euro wird durch die Stadtwerke Castrop-Rauxel refinanziert, wofür eine entsprechende Zusage vorliegt. Die anfallenden Abschreibungsaufwendungen werden durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gedeckt, sodass keine zusätzliche Belastung des Haushalts entsteht. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, über den Fortschritt der Umsetzung der Ladesäulen im Betriebs-ausschuss 3 zu berichten.

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