Bebauungsplan Nr. 261 'Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad' hier: a) Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereichs b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/271 die Anpassung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ beschlossen. Die Änderung umfasst die Einbeziehung eines Teils des Kreisverkehrs zur Erfüllung planungsrechtlicher Anforderungen sowie den Ausschluss eines Garagenhofs und eines Teils der Flur 11 in der Gemarkung Castrop, da hier kein Regelungsbedarf besteht. Das Plangebiet umfasst etwa 5,2 Hektar im Stadtmittelpunkt von Castrop-Rauxel und grenzt unter anderem an das Waldgebiet „Castroper Holz“.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines multifunktionalen Sport- und Freizeitangebots, das bestehende Flächen wie den Bolzplatz und das Beachvolleyballfeld erweitert. Geplant sind unter anderem ein Korfballfeld, ein Streetbasketballfeld, eine Pumptrackstrecke sowie eine Boulderanlage. Rechtlich wird das Gebiet als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Sport und Freizeit sowie als öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplätzen festgesetzt. Eine Grundflächenzahl von 0,4 soll den Freiraumcharakter sichern.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf einschließlich Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft sind die Anlage eines Waldrandgürtels und einer Mähwiese sowie die Nutzung externer Ausgleichsmaßnahmen in der Gemarkung Bladenhorst vorgesehen. Eine schalltechnische Untersuchung ergab keine schädlichen Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 310210100286
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20221025114026-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20221025114029-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20221025114033-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20221025114035-0
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