Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2022 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - Straßeninfrastruktur
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 31. März 2022 über die Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2022 des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, beraten. Gegenstand der Vorlage sind die Erstattungsleistungen der Stadt für zwei spezifische Teilbetriebe des Kommunalunternehmens.
Im Teilbetrieb VII – Dienstleistungen – sieht der Plan Erstattungen in Höhe von insgesamt 336.671 € vor. Diese Kosten umfassen die Fahrbereitschaft des Bürgermeisters mit 70.334 €, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten mit 88.825 € sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz mit 177.512 €. Die Veranschlagung der Erstattungsleistungen erfolgt auf Basis der im Wirtschaftsplan enthaltenen Kalkulationsgrundlagen, wobei die endgültige Abrechnung am Jahresende nach den tatsächlich angefallenen Aufwendungen erfolgt.
Für den Teilbetrieb IX – Straßeninfrastruktur – ist eine Erstattung durch die Stadt in Höhe von 9.914.268 € vorgesehen. Diese Leistungen basieren auf einem Geschäftsbesorgungsvertrag, der die Straßeninfrastruktur und die Sportplatzunterhaltung umfasst. Der EUV ist verpflichtet, die Kalkulationsgrundlagen für diese Erstattungen frühzeitig vor Beginn des Wirtschaftsjahres vorzulegen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat den Wirtschaftsplan in der vorliegenden Form bestätigt. Investitionen des EUV sind dabei auf Maßnahmen beschränkt, die in der Investitionsdringlichkeitsliste 2022 enthalten und im städtischen Haushalt finanziert sind. Eine haushaltsmäßige Berührung der allgemeinen Haushalte wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220314141624-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220314141637-0