Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Kontierung: 1911002/50400/212101/ALT566 (Sanierung Schule Oberwiese -Finanzierungsanteil der Stadt Castrop-Rauxel)

2022/052 04.02.2022 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 15. Dezember 2021 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für den Finanzierungsanteil der Stadt Castrop-Rauchel an der Sanierung der Verbundförderschule Oberwiese in Waltrop.

Zwischen den Städten Waltrop, Castrop-Rauxel, Datteln und Oer-Erkenschwick besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Abrechnung der investiven Baumaßnahmen an der genannten Schule. Aus der Endabrechnung der Kosten für die Jahre 2020 und 2021 ergibt sich für die Stadt Castrop-Rauxel eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 132.820,99 Euro.

Für die Deckung dieses Bedarfs ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 86.418,08 Euro auf einer spezifischen Kontierung erforderlich. Die Deckung erfolgt durch Umbuchungen aus bereits verfügbaren Haushaltsmitteln des Jahres 2021 sowie aus Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren. Da die Mittel für diesen Zweck im Haushalt bereits veranschlagt sind, ergeben sich keine weiteren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Eine vorherige Zustimmung des Rates ist erforderlich, da die Haushaltsüberschreitung gemäß der Haushaltssatzung den Schwellenwert von 75.000 Euro überschreitet. Aufgrund der zeitlichen Distanz zur nächsten Ratssitzung wurde der Weg der Dringlichkeitsentscheidung gewählt.

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