Weiterentwicklung und Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Castrop-Rauxel (Richtlinien der Stadt Castrop-Rauxel zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß § 22-24 SGB VIII)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VIII. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, die Richtlinien mit Wirkung zum 1. Januar 2023 anzupassen, um die gesetzlichen Vorgaben des geänderten Kinderbildungsgesetzes NRW umzusetzen.
Die Neugestaltung der Richtlinien erfolgt vor dem Hintergrund der Übernahme des Aufgabenbereichs in die städtische Trägerschaft nach Beendigung der Kooperation mit der AWO UB Münsterland-Recklinghausen. Wesentliche Änderungen betreffen die Qualifizierungsanforderungen für Kindertagespflegepersonen. Neue Fachkräfte sollen ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 eine Qualifikation nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten absolvieren. Bestehende Kräfte mit einer Qualifikation von 160 Unterrichtseinheiten sollen durch eine tätigkeitsbegleitende Weiterbildung auf 300 Unterrichtseinheiten ergänzt werden.
Weitere Anpassungen betreffen den Anspruchsumfang, wobei Betreuungsbedarfe von mehr als 35 Wochenstunden auf Basis eines individuellen Nachweises bewilligt werden können. Die Richtlinien regeln zudem die Vergütung für die Vor- und Nachbereitung der Betreuung sowie die Erstattung von Kosten für polizeiliche Führungszeugnisse und Infektionsschutzbelehrungen. Zudem wird der anteilige Erholungsurlaub für Kindertagespflegepersonen ab dem Jahr 2023 auf bis zu 22 Tage im Kalenderjahr festgesetzt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt wird für die Neufassung nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 310509100266