Sachstandsbericht zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen und Beantragung von Mittel im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/137 informiert über den Sachstand zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen sowie über die Verwendung von Mitteln aus der Billigkeitsrichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. Grundlage für die Prüfung von Fahrradabstellvorrichtungen im Stadtgebiet war ein Ratsbeschluss vom 24. Februar 2022, der auf einer Bürgerbeteiligung basiert.
Im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie stehen der Stadt Castrop-Rauxel Kompensationsmittel zur Verfügung, die pandemiebedingte steuerliche Mindereinnahmen aus dem Klimaschutz ausgleichen sollen. Für das Jahr 2022 entfallen auf die Stadt etwa 97.700 Euro. Für die Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der klimafreundlichen Nahmobilität wurden zwei Projekte mit einer Gesamtsumme von 97.100 Euro beantragt und bereits bewilligt. Die Mittel wurden nach der Bewilligung an die Stadt ausgezahlt.
Das erste Projekt umfasst die Installation von 140 neuen Fahrradbügeln im Stadtgebiet mit geschätzten Kosten von 58.100 Euro. Die Standorte werden auf Basis einer Bürgerbeteiligung über ein Online-Portal festgelegt, wobei die Verwaltung die finale Auswahl nach Prüfung der örtlichen Belange vornimmt. Das zweite Projekt sieht eine Oberflächensanierung der Wegeverbindung Deininghauser Bach/Friedhof Bladenhorst vor. Die Deckensanierung der wassergebundenen Wegedecke wird mit etwa 39.000 Euro veranschlagt, um die Wegeverbindung im Grünen Netz für den Radverkehr zu qualifizieren. Der Rat der Stadt soll die Sachdarstellung zur Kenntnis nehmen, die rückwirkende Antragstellung der Fördergelder billigen und die Umsetzung der Maßnahmen durch die Verwaltung beauftragen.
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