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Sitzungsvorlage

Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Begrünung von bebauten Grundstücken und Gebäuden (Begrünungssatzung) hier: Satzungsbeschluss

2022/196 06.07.2022 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/196 sieht den Satzungsbeschluss der Begrünungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Die Verwaltung wurde bereits im November 2019 damit beauftragt, die Aufstellung einer solchen Satzung zu prüfen. Ziel des Instruments ist es, Regelungen zur Begrünung baulicher Anlagen, zur Beschaffenheit von Stellplätzen sowie zur Gestaltung von Vorgärten für das gesamte Stadtgebiet festzulegen.

Die Satzung dient als Maßnahme zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts der Stadt und der Initiative „Wasser in der Stadt von morgen“. Sie adressiert insbesondere die Umwandlung von Grünflächen in Schottergärten und setzt verbindliche Vorgaben für die Begrünung von Dachflächen sowie für die Herstellung wasserdurchlässiger Stellplätze. Durch die Förderung der Regenwasserversickerung auf den Grundstücken sollen der Wasserhaushalt und das Stadtklima beeinflusst werden. Die Regelungen finden bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen Anwendung, gelten auch für baugenehmigungsfreie Bauvorhaben, jedoch nicht für reine Nutzungsänderungen.

Die Satzung umfasst auch Vorgaben für Gewerbegebiete, um die Versickerungsfähigkeit durch Dachbegrünungen zu erhöhen. Zur Vermeidung von Belastungen für Eigentümer sind Abweichungsmöglichkeiten vorgesehen, sofern Kompensationsmaßnahmen die Ziele der Satzung unterstützen. Für den städtischen Haushalt entstehen durch die Satzung keine unmittelbaren Kosten, wenngleich der Vollzug Personalaufwand erfordert. Für Grundstückseigentümer und Betriebe kann die Umsetzung der Vorgaben mit einem finanziellen Mehraufwand für die jeweiligen Bauvorhaben verbunden sein.

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