Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Richtlinie für die Sonderförderung zum Rückbau von Schottergärten auf dem Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel hier: Beschluss der Förderrichtlinie

2022/197 06.07.2022 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Richtlinie für die Sonderförderung zum Rückbau von Schottergärten beschließen. Die Vorlage der Verwaltung sieht vor, die Umwandlung von steinernen, geschotterten oder gepflasterten Vorgärten in Blühgärten finanziell zu unterstützen. Ziel der Maßnahme ist es, einen Beitrag zur Klimaresilienz und zum Artenschutz zu leisten. Dies steht im Kontext des bereits beschlossenen Klimaanpassungskonzepts der Stadt sowie der Verabschiedung einer Begrünungssatzung.

Die Förderung richtet sich an Eigentümer oder Pächter von Grundstücken innerhalb des Stadtgebiets. Die Zuschüsse für die Begrünung der privaten Vorgartenbereiche sind bis zum Ende des Jahres 2022 verfügbar. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Größe der zu entsiegelnden Fläche, wobei die Fördersumme pro Haushalt auf maximal 400 Euro begrenzt ist. Das städtische Fördervolumen für das Jahr 2022 beläuft sich auf insgesamt 10.000 Euro, welche durch eine Umschichtung von Haushaltsmitteln aus dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung gedeckt werden.

Begleitend zur Umsetzung der Richtlinie ist eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Errichtung von Vorgärten für den 27. September 2022 vorgesehen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, den Betriebsausschuss 3 sowie den Rat der Stadt vorbereitet.

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