Bebauungsplan Nr. 242 'Südliche Altstadt' hier: Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bebauungsplan Nr. 242 „Südliche Altstadt“ als Satzung beschließen. Das etwa 7 Hektar große Plangebiet umfasst einen Teil der Altstadt im Stadtteil Castrop und wird durch die Wittener Straße im Osten sowie die Schillerstraße und Widumer Straße im Westen begrenzt.
Ziel der Planung ist die Stärkung der Altstadt als zentraler Versorgungsbereich und als Wohnstandort. Durch die Festsetzung von urbanen Gebieten (MU) sollen die städtebaulichen Strukturen gefestigt werden. Um die Funktionsfähigkeit des Einzelhandels zu sichern und dem sogenannten Trading-Down-Effekt entgegenzuwirken, sieht der Plan den teilweisen Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie den vollständigen Ausschluss von Tankstellen vor. Auch Wettannahmestellen sollen aufgrund möglicher negativer Auswirkungen auf die Wohnnutzung und die umliegenden Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten nicht zugelassen werden.
Zudem dient der Bebauungsplan der städtebaulichen Ordnung für eine brachliegende Fläche im Bereich Widumer Straße/Schillerstraße, auf der neben einer bereits bestehenden Kita die Errichtung eines kirchlichen Gemeindezentrums (Bildungscampus) vorgesehen ist. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß einem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und den Bebauungsplan sowie die Begründung in der entsprechend geänderten Fassung zu verabschieden. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 310701100001
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220120153942-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220120153948-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20220120153954-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20220107093207-0
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20220107093212-0
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20220107093238-0
- Anlage 7 als PDF öffnen ↗ 20220107093244-0
- Anlage 8 als PDF öffnen ↗ 20220107093252-0
- Anlage 9 als PDF öffnen ↗ 20220120153922-0
- Anlage 10 als PDF öffnen ↗ 20220120153928-0
- Anlage 11 als PDF öffnen ↗ 20220120153934-0