Bebauungsplan Nr. 246 'Gewerbegebiet Knepper' hier: a) Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereichs b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/089 wird die Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 246 „Gewerbegebiet Knepper“ sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs behandelt. Das Projekt umfasst die Entwicklung eines interkommunalen Standorts auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper, der sich über die Stadtgebiete von Castrop-Rauxel und Dortmund erstreckt.
Der Geltungsbereich auf Castrop-Rauxeler Stadtgebiet umfasst etwa 6,5 Hektar im Ortsteil Deininghausen. Eine Anpassung des räumlichen Bereichs erfolgte, da landwirtschaftliche Flächen im Bereich der Oststraße/Oestricher Straße nicht in das städtebauliche Konzept aufgenommen wurden und der Bereich zur Anbindung einer neuen Planstraße nach Norden erweitert wurde. Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Flächen für kleinteilige Gewerbenutzung.
Die verkehrliche Erschließung soll über zwei Punkte erfolgen: Eine Anbindung an die Autobahnen A 42 und A 45 auf Dortmunder Gebiet sowie ein neuer Anbindungspunkt an die L 657 im Norden auf Castrop-Rauxeler Gebiet. Zur Sicherstellung eines verkehrsgerechten Knotenpunktes ist die Verlegung der Straße „Im Dahl“ vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 die Anpassung des Geltungsbereichs beschließt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans inklusive Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen. Die Planung sieht zudem Maßnahmen zum Lärmschutz und zur optischen Abschirmung angrenzender Wohngebiete durch Eingrünungen und Erdwälle vor.
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