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Sitzungsvorlage

Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022

2022/053 07.02.2022 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus den Vorjahren sowie aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 beraten. Die Vorlage basiert auf der Kommunalhaushaltsverordnung NRW und berücksichtigt die Vorgaben des Haushaltssanierungsplans.

Der Beschlussvorschlag umfasst mehrere Bereiche. Er sieht die Übertragung von Ermächtigungen für investive Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von 5.930.595,47 € sowie von Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2021 in Höhe von 9.368.737,24 € vor. Zudem wird die Übertragung von 222.517,53 € für konsumtive Aufwendungen beantragt, die buchungssystematisch für die Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten erforderlich sind. Des Weiteren wird die Übertragung von 2.658.116,79 € für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen vorgeschlagen.

Die Verwaltung führt aus, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung und des Haushaltssicherungskonzepts strenge Maßstäbe bei der Prüfung von Übertragungen angelegt werden. Die Übertragung von konsumtiven Mitteln erfolgt in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei zweckgebundenen Spenden für die Kinder- und Jugendarbeit oder dem Demenz-Café sowie bei der Verwendung von Mitteln aus Programmen wie „Gute Schule 202

Die übertragenen Mittel sind nicht im Haushaltsplan 2022 abgebildet, da es sich um eine zusätzliche Bereitstellung außerhalb des Plans handelt. Die Inanspruchnahme der Ermächtigungen wirkt sich jedoch auf die Finanzrechnung und die liquiden Mittel der Stadt aus.

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