Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Kontierung: 0511002/08001/540103/ALT888 sowie 0711202/08001/540103/ALT888 (Fahrradabstellanlage Hauptbahnhof)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll die am 20. Dezember 2021 getroffene Dringlichkeitsentscheidung genehmigen. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für die Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Hauptbahnhof. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Nahverkehrsmobilität durch die Schaffung von 80 Stellplätzen.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 276.000 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus einem Angebot der Firma Kienzler Stadtmobiliar GmbH in Höhe von 179.886,35 Euro sowie kalkulierten Kosten für Tiefbauarbeiten in Höhe von 95.000 Euro zusammen. Für die Umsetzung wurde eine Zuwendung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) genehmigt.
Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt auf zwei verschiedenen Kontierungen in Höhe von 231.000 Euro und 45.000 Euro. Die Deckung des Bedarfs wird durch vorhandene Haushaltsmittel auf einer weiteren Kontierung sichergestellt. Da die Mittel im Haushalt bereits für diesen Zweck veranschlagt waren, ergeben sich keine weiteren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Da die nächste Ratssitzung erst am 24. Februar 2022 stattfand, wurde die Entscheidung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Dringlichkeit vorab getroffen und wird nun dem Rat zur förmlichen Bestätigung vorgelegt.
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