Abberufung und Bestellung eines/einer Beigeordneten zur/zum allgemeinen Vertreter/in des Bürgermeisters
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/055 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel behandelt die Abberufung und Neubesetzung der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters im Zuge einer Umorganisation der inneren Verwaltung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Ersten Beigeordneten und Kämmerer aus seiner Funktion als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters zu abberufen und eine neue Person zu dieser Funktion zu bestellen.
Die rechtliche Grundlage für die Abberufung bildet die Möglichkeit, die Bestellung unter den gleichen Voraussetzungen wie die ursprüngliche Ernennung durch einfachen Beschluss zurückzunehmen. Gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt dem Rat die Entscheidung darüber, welcher Beigeordnete die ständige Vertretung in allen Dienstgeschäften sowie die Außenvertretung übernimmt. Die Vertretungsmacht erstreckt sich dabei auch auf Zeiten, in denen der Bürgermeister anwesend ist.
Mit der Neuzuweordnung der allgemeinen Vertretung ist eine Änderung der Besoldungsgruppe für die betroffenen Beigeordneten vorgesehen. So sieht die Eingruppierungsverordnung vor, dass die zur allgemeinen Vertretung bestellte Person nach der Gruppe B3/B4 eingestuft wird, während die übrigen Beigeordneten der Gruppe B2/B3 angehören. Die Umorganisation soll mit dem Inkrafttreten der Änderung der Hauptsatzung erfolgen.
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