Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Inanspruchnahme der "Größenabhängigen Befreiungen" von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 (§ 116a GO NRW)

2022/198 07.07.2022 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll darüber entscheiden, die „größenabhängigen Befreiungen“ gemäß § 116a GO NRW für das Haushaltsjahr 2021 in Anspruch zu nehmen. Damit wäre die Stadt von der Verpflichtung befreit, einen kommunalen Gesamtabschluss sowie einen Gesamtlagebericht für diesen Zeitraum zu erstellen.

Die Verwaltung begründet den Beschlussvorschlag damit, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt sind. Gemäß der Kommunalabgabengesetzordnung müssen mindestens zwei von drei Kriterien vorliegen. Erstens machen die Erträge der vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche weniger als 50 % der ordentlichen Erträge der Stadt aus. Zweitens liegt die Bilanzsumme dieser Bereiche ebenfalls unter der 50-Prozent-Marke der städtischen Bilanzsumme. Ein drittes Kriterium, wonach die Gesamtsummen aller einzubeziehenden Bereiche 1,5 Milliarden Euro nicht überschreiten dürfen, ist nach den vorliegenden Daten ebenfalls erfüllt.

Als Grundlage für die Entscheidung dienen die Jahresabschlüsse des Jahres 2020 sowie Prognosen für das Jahr 2021, da die aktuellen Abschlüsse für 2021 zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vorliegen. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich an den finanziellen Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen ergeben werden. Durch die Inanspruchnahme der Befreiung bleibt die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichts bestehen. Der Beschluss wird im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

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