Änderung der Kommunalunternehmenssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/098 sieht eine Neufassung der Kommunalunternehmenssatzung des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR- vor. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die vorgeschlagene Änderung der Satzung entscheiden.
Die Anpassung der Satzung umfasst die ersatzlose Streichung bestimmter Regelungen im Anstaltszweck des Unternehmens. Konkret soll der letzte Spiegelstrich in § 2 Absatz 1, welcher die Bereiche Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing umfasst, entfernt werden. Grund hierfür ist, dass diese Aufgaben künftig in den Tätigkeitsbereich der sich in Gründung befindlichen Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH fallen und somit nicht mehr Teil des Aufgabenbereichs des EUV Stadtbetrieb sein werden.
Des Weiteren ist die Streichung von § 2 Absatz 6 vorgesehen. Dieser Absatz regelte die Übertragung der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus an den EUV Stadtbetrieb durch die Stadt Castrop-Rauxel. Da die Aufgabenwahrnehmung dieser Aufgaben bereits durch einen früheren Ratsbeschluss festgelegt wurde, besteht laut der Begründung kein Bedarf an der Fortführung der entsprechenden Regelung in der Satzung.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Beratung der Vorlage ist für den Verwaltungsrat des EUV am 30. März 2022 sowie für den Rat der Stadt am 31. März 2022 vorgesehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220308112932-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220308110728-0