Neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung "Schule Oberwiese" in Waltrop
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll dem Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb der Schule Oberwiese in Waltrop zustimmen. Die Vereinbarung soll mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zwischen der Stadt Waltrop als Schulträgerin und den Partnerstädten Datteln, Oer-Erkenschwick und Castrop-Rauxel geschlossen werden. Die Schule Oberwiese wird als Förderschule mit dem Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ betrieben.
Die Neuregelung ersetzt eine bestehende Vereinbarung aus dem Jahr 1999. Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Regelung besteht darin, dass die Partnerstädte sich künftig nicht mehr direkt an den investiven Kosten beteiligen. Stattdessen erfolgt die Kostenbeteiligung nach der Aktivierung von Anlagen, Gebäuden und Wirtschaftsgütern über die konsumtiven Kosten für Zinsen und Abschreibungen. Ziel dieser Umstellung ist eine gleichmäßigere Verteilung der jährlichen Forderungen, um die Haushaltsplanung der beteiligten Städte zu erleichtern und die Notwendigkeit zusätzlicher Vereinbarungen bei Großmaßnahmen zu vermeiden.
Die Stadt Waltrop verpflichtet sich, die Abrechnungsform jährlich durch das eigene Rechnungsprüfungsamt prüfen zu lassen. Dabei soll sichergestellt werden, dass Kosten für Abschreibungen und Zinsen nur für Investitionen erhoben werden, die nicht bereits durch die Partnerstädte mitfinanziert wurden oder auf Zuweisungen von Land und Bund beruhen. Für das Jahr 2021 wird für Castrop-Rauxel ein Gesamtkostenanteil von rund 422.500 Euro veranschlagt, wobei eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagevermögens etwa 1.350 Euro ausmacht.
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