Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Kontierung 5237000/50200/610101 Zuschüsse an private Unternehmen über 60.000 €.

2022/002 10.01.2022 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, um außerplanmäßige Haushaltsmittel gemäß § 83 GO NRW bereitzustellen. Konkret geht es um die Bereitstellung von 60.000 Euro auf dem Sachkonto für Zuschüsse an private Unternehmen. Diese Mittel sind für eine Energieberatung vorgesehen und werden aus dem Energiefonds finanziert.

Die Notwendigkeit der Dringlichkeitsentscheidung ergibt sich aus einer vertraglichen Verpflichtung, den Zuschuss noch im Jahr 2021 auszuzahlen. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst für den 24. Februar 2022 angesetzt war, konnte eine kurzfristige Entscheidung im ordentlichen Verfahren nicht mehr rechtzeitig herbeigeführt werden. Die nachträgliche Genehmigung der Entscheidung erfolgt gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung.

Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt sind laut Vorlage neutral, da der Mittelbedarf von 60.000 Euro durch Erträge von Dritten in gleicher Höhe gedeckt wird. Somit belaufen sich die städtischen Eigenanteile sowohl im Ergebnisplan als auch im Finanzplan auf null Euro. Das betreffende Sachkonto hatte bereits im Juli 2021 Mittel aus Endabrechnungen für Strom und Gas erhalten. Die Maßnahme ist als notwendig und unabweisbar eingestuft.

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