Ernennung eines/einer Schriftführers/Schriftführerin sowie Stellvertreter*in für den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtteilentwicklung der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/108 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten behandelt die Ernennung der Schriftführung sowie der Stellvertretung für den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtentwicklung der Stadt Castrop-Rauxel.
Die Vorlage basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die Erstellung dieser Niederschrift obliegt laut der Vorlage einer Person, die vom Haupt- und Finanzausschuss sowie vom Rat der Stadt zu bestellen ist. Zudem sieht die Geschäftsordnung des Rates vor, dass die Niederschrift in Form eines Beschlussprotokolls durch den Ausschussvorsitzenden und die Schriftführerin oder den Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person als Schriftführer und eine weitere Person als Stellvertreterin für den genannten Ausschuss zu benennen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personelle Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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