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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2022 'Friedhofswesen'

2022/109 10.03.2022 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/109 zur Gebührenbedarfsberechnung 2022 im Bereich Friedhofswesen legt die Grundlage für die Änderung der Friedhofsgebühren zum 01.04.2022 dar. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt die geprüften Betriebskosten aus dem Jahr 2020 sowie die Fallzahlen und Arbeitsstunden desselben Zeitraums.

Die Gesamtkosten für das Jahr 2022 werden mit 1.625.973 Euro beziffert, was einer Verringerung gegenüber der Kalkulation von 2020 um etwa 11,48 Prozent entspricht. Die Personalkosten belaufen sich auf 1.134.031 Euro und unterteilen sich in die Friedhofsverwaltung sowie das Außenpersonal. Um die Gebühren zu stabilisieren, wurde auf die Veranschlagung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen verzichtet. Zudem wurden die Bereiche Trauerhalle und Leichenzelle aufgrund verringerter Inanspruchnahme zur Einheit Gebäudenutzung zusammengefasst.

Ein wesentlicher Bestandteil der Berechnung ist der Grünwertanteil. Da Friedhöfe auch der Erholung dienen, wird ein Anteil der Friedhofsunterhaltung von 28,48 Prozent von den gebührenrelevanten Aufwendungen abgezogen. Die gebührenrelevanten Aufwendungen belaufen sich nach Abzug dieses Anteils und weiterer Erträge auf 1.250.977 Euro. Die Berechnung integriert zudem die Ausgleichung von Über- und Unterdeckungen aus den Jahren 2018 bis 2020. Die neuen Gebührenstrukturen betreffen unter anderem die Grabnutzungsgebühren, Bestattungsgebühren sowie Gebühren für die Nutzung von Trauerhallen, Ausbettungen und sonstige Leistungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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