Übertragung der Erschließung zum BPlan 186a (Südlich der Johannesstraße)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/199 befasst sich mit der Übertragung der verkehrlichen und entwässerungstechnischen Erschließung im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 186a, gelegen südlich der Johannesstraße im Bereich des Gleisdreiecks in Merklinde. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung der notwendigen Infrastruktur für ein neues Wohngebiet auf diesem Gelände.
Die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Flächen wird durch den Bebauungsplan Nr. 186a geschaffen, der dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Im Rahmen dieses Bebauungsplans wurde bereits die Benennung der neu entstehenden öffentlichen Erschließungsstraße als „Bischof-Rettler-Straße“ festgelegt. Da die Erschließung gemäß Baugesetzbuch eine Aufgabe der Gemeinde ist, sieht der Beschlussvorschlag vor, die Erschließungslast durch einen städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
Die Tecklenburg GmbH aus Straelen ist Eigentümerin der betreffenden Grundstücke und plant die Entwicklung, Erschließung sowie Vermarktung des Geländes. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel soll beauftragt werden, einen entsprechenden Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger notariell zu schließen. Der Vertrag wird derzeit auf Basis eines Vertragsmusters verhandelt. Nach der Zustimmung durch die politischen Gremien sollen sowohl der Erschließungsvertrag als auch der Grundstücksvertrag zur Übertragung der öffentlichen Verkehrsflächen notariell beurkundet werden. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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