Übertragung der Erschließung zum BPlan 246 (Kraftwerk Knepper)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2022/200 befasst sich mit der Übertragung der Erschließung im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 246, der das Gelände des ehemaligen Kraftwerks Knepper umfasst. Auf diesem Areal, das sich über das Stadtgebiet von Castrop-Rauxel und Dortmund erstreckt, ist die Schaffung neuer Gewerbeflächen vorgesehen. Für die Nutzung dieser Flächen ist eine verkehrliche sowie gegebenenfalls entwässerungstechnische Erschließung der geplanten Grundstücke erforderlich.
Da die Erschließung gemäß Baugesetzbuch eine Aufgabe der Stadt Castrop-Rauxel darstellt, sieht der Beschlussvorschlag vor, die Erschließungslast durch einen städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel soll beauftragt werden, einen entsprechenden Erschließungsvertrag mit einem Erschließungsträger notariell zu schließen. Die Eigentümerin der Grundstücke plant die Entwicklung, Erschließung sowie die Vermarktung und Vermietung des Geländes.
Der Bebauungsplan Nr. 246 bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung des Gebiets als Gewerbegebiet. Der Erschließungsvertrag wird derzeit auf Basis eines Vertragsmusters verhandelt. Nach der Zustimmung durch die politischen Gremien sollen sowohl der Erschließungsvertrag als auch ein Grundstücksvertrag zur Übertragung der öffentlichen Verkehrsflächen notariell beurkundet werden. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220808105532-0