Neubestellung des Beirates der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel steht die Neubestellung des Beirates der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel zur Beratung an. Gemäß den §§ 105 bis 107 des Strafvollzugsgesetzes dienen diese Beiräte dazu, die Anstaltsleitung durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu unterstützen sowie bei der Wiedereingliederung der Gefangenen nach deren Entlassung zu helfen. Die Mitglieder des Beirats sollen Personen sein, die Verständnis für die Aufgaben und Ziele des Strafvollzugs aufweisen und Positionen im öffentlichen Leben bekleiden.
Die Tätigkeit im Beirat erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. Der Beirat soll aus sechs Mitgliedern bestehen, wobei die Amtszeit der aktuellen Wahlperiode des Landtages entspricht. Da diese Periode neu beginnt, ist eine Neubesetzung erforderlich. Die Leitung der Justizvollzugsanstalt ernennt die Mitglieder. Obwohl für die Benennung der Beiratsmitglieder in Justizvollzugsanstalten kreisangehöriger Gemeinden grundsätzlich der Kreistag zuständig ist, sieht eine Mitteilung des Oberkreisdirektors des Kreises Recklinghausen aus dem Jahr 1990 vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel über die Benennung entscheidet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung von sechs Personen vor. Die Liste umfasst zwei sachkundige Bürger, ein Mitglied des Landtags, die Erste Beigeordnete, einen ehemaligen Leiter der Agentur für Arbeit Castrop-Rauxel sowie einen evangelischen Pfarrer aus Castrop-Rauxel. Die Neubesetzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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