Satzung zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/007 des Betriebsausschusses 1 befasst sich mit der Einführung einer neuen Wahlwerbesatzung für die Stadt Castrop-Rauxel. Ziel der Vorlage ist es, die bisherigen, lediglich schriftlich an die Parteien kommunizierten Regelungen zur Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen in eine verbindliche Satzung zu überführen. Damit soll eine einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen werden, um unterschiedliche Auffassungen bei der Platzierung von Wahlwerbung zu vermeiden.
Nach einem Austausch zwischen der Verwaltung und Vertretern der kommunalen Politik wurde ein Regelungsbedarf im Bereich von Kreisverkehren festgestellt. Während die bisherige Praxis eine pauschale Untersagung von Wahlwerbung in, vor und hinter Kreisverkehren vorsah, sieht der neue Entwurf eine differenziertere Lösung vor. Laut dem Entwurf zu § 5 ist eine Werbung innerhalb von Kreisverkehren, auf Verkehrsinseln sowie auf den dortigen Geh- und Radwegen nicht zulässig. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Sicht auf besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Radfahrer, sowie auf Fußgängerüberwege nicht durch Wahlwerbung versperrt wird.
Zudem sieht die Satzung vor, dass Wahlwerbung an Bäumen vorrangig mittels Dreieckständern möglich ist, um die Bäume zu schützen. Die weiteren Bestandteile der Satzung entsprechen den bisherigen Regelungen zur Zulässigkeit von Wahlwerbung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die beigefügte Wahlwerbesatzung verabschiedet.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220224095423-0