Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Einziehung einer Teilfläche der Straße 'Herbstfeld', Gemarkung Dingen, Flur 3, Flurstück 291 gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)

2022/134 13.04.2022 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzungsvorlage 2022/134 wird der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) über die Einleitung eines Einziehungsverfahrens für eine Teilfläche der Straße „Herbstfeld“ in der Gemarkung Dingen informiert. Konkret geht es um das Flurstück 291 in der Flur 3.

Die Grundlage für das Vorhaben ist das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Grundstückseigentümer der Anschriften Herbstfeld 3 und 5 beabsichtigen, Flächen des Flurstücks 291 in einer Größenordnung von etwa 50 Quadratmetern beziehungsweise 72 Quadratmetern käuflich zu erwerben. Ziel der Maßnahme ist die Arrondierung des Grundstücks 291 zu den angrenzenden Flurstücken 507 und 508, was unter anderem eine Anpassung des Grenzverlaufs bewirkt.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Einziehungsverfahren gemäß § 7 StrWG NW einzuleiten. Sollte nach der amtlichen Bekanntmachung keine Einwendung gegen die beabsichtigte Einziehung erfolgen, ist die Einziehung der Fläche vorzusehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einziehung eine Verfügung der Straßenbaubehörde voraussetzt, sofern die Fläche keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt und öffentliche Interessen für die Beseitigung vorliegen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente