Bebauungsplan Nr. 227 'Gewerbepark Erin/ Herner Straße' hier: 1) Weiterführung des Verfahrens unter der Planbezeichnung 'Gewerbepark Erin/ Herner Straße' 2) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB 3) Entscheidung über die Änderungen und Ergänzungen 4) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2022/153 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 227 unter der Bezeichnung „Gewerbepark Erin/ Herner Straße“ weiterzuführen und als Satzung zu verabschieden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 20 Hektar im Ortsteil Behringhausen.
Gegenstand des Beschlusses ist ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB, welches dazu dient, rechtliche Mängel zu beheben, die durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen festgestellt wurden. Die Korrekturen betreffen insbesondere die Begründung der Emissionskontingente, die eindeutige Festlegung von Lärmpegelbereichen nach DIN 410einander 09 sowie die zeichnerische Abgrenzung zwischen verschiedenen Nutzungsarten, wie etwa zwischen Wohngebieten und Gewerbeflächen.
Durch dieses Verfahren sollen die bestehenden städtebaulichen Ziele, wie die Anpassung von Gewerbeflächen und die Steuerung des Einzelhandels, rechtssicher umgesetzt werden. Die inhaltlichen Grundzüge der Planung sowie die ursprünglichen Planungsziele bleiben dabei unverändert. Der Rat hat zudem die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgenommenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen im Plan und der Begründung inklusive des Umweltberichts beschlossen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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